T Advertising Solutions - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner und Anwendungsbereich
(1) Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – T Advertising Solutions“ (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zu Leistungen unter der Marke T Advertising Solutions der emetriq GmbH, die zwischen der emetriq GmbH, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg (nachfolgend „T Advertising Solutions“), und ihren Geschäftspartnern (nachfolgend „Kunden“), die nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB einzustufen sind, geschlossen werden. Gemeinsam werden T Advertising Solutions und der jeweilige Kunde im folgenden als „Parteien“ bezeichnet. Ausgenommen vom Anwendungsbereich dieser AGB sind Verträge zum Publisher Network der emetriq GmbH.
Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind Leistungen zur Umsetzung von digitalen Werbekampagnen im Internet und auf digitalen Werbeträgern im öffentlichen Raum (Digital-out-of-Home, nachfolgend „DOOH“). Einzelheiten der im Rahmen eines Vertrages zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebotsdokumenten, mit dem die Leistung in Auftrag gegeben wird (nachfolgend „Angebot“). Etwaige vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch T Advertising Solutions zustande.
(2) Alle Angebote von der T Advertising Solutions sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
(3) Aufträge von Agenturen werden nur angenommen, wenn der Werbetreibende als Kunde der Agentur eindeutig bezeichnet wird.
Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Zur Erbringung der Leistungen ist T Advertising Solutions auf die Unterstützung und Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde wird daher der T Advertising Solutions alle erforderlichen Arbeitsmittel, notwendige Systemzugänge, Informationen und Unterlagen 14 Tage vor Kampagnenbeginn, vollständig und kostenfrei zur Verfügung stellen, die aus Sicht von T Advertising Solutions zur Erbringung der von dem jeweiligen Vertrag erfassten Leistungen erforderlich sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Kunde sichert T Advertising Solutions die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen zu. Werden die erforderlichen Arbeitsmittel und Informationen nicht 14 Tage vor Kampagnenbeginn zur Verfügung gestellt, behält sich T Advertising Solutions vor, die vereinbarten Schaltzeiträume angemessen anzupassen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die der T Advertising Solutions im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung gestellten Materialien und Werbemittel nicht gegen geltendes Recht verstoßen, keine diffamierende, rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalte aufweisen und keine Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen und die Inhalte mit geltendem Recht und FSK-Regelungen vereinbar sind. T Advertising Solutions ist berechtigt Materialien, die gegen diese Vorgaben verstoßen, abzulehnen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Werbekampagnen oder Werbemittel des Kunden, gegen die vereinbarten Bedingungen der T Advertising Solutions mit ihren Plattformpartnern oder Standortanbietern verstoßen. In diesem Fall informiert T Advertising Solutions den Kunden nach Abschluss der Prüfung der Unterlagen über den Verstoß. Die Parteien stellen klar, dass die Entgegennahme der Materialien keine Billigung und/oder den Verzicht auf Rechte der T Advertising Solutions darstellt.
(3) Der Kunde garantiert mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, insb. der Werbemittel, hat und uneingeschränkt über die Inhalte verfügen und diese übertragen darf. Insbesondere sichert der Kunde T Advertising Solutions zu, dass er über die für die Leistungen nach diesem Vertrag erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Verhältnis insbesondere zu Urhebern, ausübenden Künstlern und sonstigen Leistungsschutzberechtigten, Tonträgerherstellern, Produzenten, Verleihern, Verlegern, Verwertungsgesellschaften und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechts verfügt und keine Rechte Dritter verletzt.
(4) T Advertising Solutions kann auf Verlangen Nachweise zu bestehenden Nutzungsrechten des Kunden verlangen, wenn der Kunde gemeinsam mit weiteren Dritten über die Inhalte verfügt.
(5) Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung und Haftung für die in Auftrag gegebene Werbekampagne.
Leistungen, Rechte und Pflichten der T Advertising Solutions
(1) Die Werbekampagnen werden durch T Advertising Solutions in Zusammenarbeit mit ausgewählten Auslieferungsplattformen (nachfolgend „Plattformpartner“) und Standortanbietern umgesetzt. T Advertising Solutions erbringt die vereinbarten Leistungen nach anerkannten Industrie- und Branchenstandards für digitale Werbekampagnen und DOOH-Werbekampagnen sowie unter Beachtung der technischen Spezifikationen und Verfügbarkeiten der genutzten Plattformen. Eine darüberhinausgehende Zusicherung bestimmter Leistungsparameter, bestimmter Ausspielungsflächen, Reichweiten oder Ausspielvolumina erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) T Advertising Solutions unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die vereinbarte Ausspielung digitaler Werbemittel im gebuchten Zeitraum und in der gebuchten Umgebung zu realisieren. Geringfügige Abweichungen in der Ausspielfrequenz, im zeitlichen Verlauf oder in der Darstellung gelten nicht als Mangel, soweit die Werbewirkung der Kampagne insgesamt nicht erheblich beeinträchtigt ist. Eine ununterbrochene und fehlerfreie Ausspielung der digitalen Werbemittel kann insbesondere aufgrund technischer Störungen, wie Server- oder Netzwerkausfällen Dritter, nicht jederzeit garantiert werden.
(3) Bei der Umsetzung von DOOH-Werbekampagnen kann eine dauerhafte Verfügbarkeit aller gebuchten Flächen oder Sendezeiten aufgrund technischer, witterungsbedingter oder behördlicher Umstände nicht garantiert werden. Kurzzeitige Unterbrechungen gelten nicht als Leistungsstörung, sofern die vereinbarte Gesamtausspielung im Wesentlichen erreicht wird. Außerhalb der Betriebszeiten der digitalen DOOH-Werbeflächen erfolgt keine Kampagnenausspielung.
(4) T Advertising Solutions ist berechtigt, Leistungen für mehrere Kunden aus derselben Branche zu erbringen. Eine Exklusivität zugunsten des Kunden an den Leistungen der T Advertising Solutions besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Sollten behördliche Entscheidungen die Leistungserbringung der T Advertising Solutions wesentlich beeinflussen, behält sich T Advertising Solutions das Recht vor, die betroffene Werbekampagne angemessen anzupassen oder dem Kunden angemessene Ersatzleistungen bereitzustellen. T Advertising Solutions informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich.
(6) Stornierungen oder Umbuchung bereits bestätigter Kampagnen können nur nach schriftlicher Zustimmung der T Advertising Solutions erfolgen. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
Bis zu 28 Tage vor dem geplanten Kampagnenstart: 15 % des Netto-Auftragswertes
27 bis 8 Tage vor dem geplanten Kampagnenstart: 25 % des Netto-Auftragswertes
Ab 7 Tage vor dem geplanten Kampagnenstart: 50 % des Netto-Auftragswertes
Zusätzlich zu den genannten pauschalen Stornierungsgebühren sind bereits angefallene und nachgewiesene Fremdkosten in voller Höhe zu erstatten. Die Stornierungsgebühren können höher oder niedriger angesetzt werden, wenn T Advertising Solutions einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
Nutzungsrechte
(1) Der Kunde räumt T Advertising Solutions an allen von ihm bereitgestellten Inhalten (z.B. Bild-, Ton-, Text- oder Videomaterial, Logos, Datenfeeds) ein nicht-exklusives, räumlich unbeschränktes, auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht ein, diese zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu verarbeiten, zu formatieren und auf digitalen Werbeflächen sowie über verbundene technische Plattformen (insb. SSPs, Adserver) öffentlich wiederzugeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
Haftung und Gewährleistung
(1) T Advertising Solutions haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet T Advertising Solutions im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet T Advertising Solutions bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstiges Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insb. für Schäden aus Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der T Advertising Solutions liegen (z.B. höhere Gewalt). Dies gilt genauso für Schäden an den Werbeträgern, die durch Dritte verursacht werden und nicht durch angemessene Maßnahmen verhindert werden konnten.
(4) T Advertising Solutions übernimmt keine Haftung für Schäden aus rechtswidrigen Inhalten aus Werbemitteln.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, T Advertising Solutions (einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Bevollmächtigten) uneingeschränkt von sämtlichen Forderungen, Bußgeldern und Schäden (einschließlich Verlusten) und Aufwendungen (einschließlich Kosten und Gebühren) freizustellen und schadlos zu halten, die T Advertising Solutions infolge einer Verletzung von Gewerblichen Schutzrechte Dritter durch die Nutzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen. Das Gleiche gilt im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die in Abschnitt 14 (2) genannten Verpflichtungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt für diese Ziffer nicht.
(6) Garantien im Rechtssinne werden nicht gewährt.
Höhere Gewalt
(1) Soweit eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Die vereinbarten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert oder es werden Ersatzleistungen zwischen den Parteien vereinbart, die in Art und Umfang der ursprünglichen Leistung entsprechen. Gleiches gilt, soweit eine der Parteien auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist und sich diese Vorleistung wegen eines Ereignisses höherer Gewalt verzögert.
(2) Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Partei unabhängigen und unvorhersehbaren sowie unverschuldeten Umstände, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, vom Streikrecht gedeckte Arbeitskampfmaßnahmen, Beschlagnahme oder Embargo.
(3) T Advertising Solutions wird im Falle eines eintretenden Hindernisses nach diesem Absatz den Kunden unverzüglich informieren.
(4) Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 30 Tage andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach den in dem Angebot zu treffenden Bestimmungen. Die Preise der T Advertising Solutions verstehen sich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Grundlage für die Berechnung der Vergütung sind fest vereinbarte Gebühren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Soweit in dem jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird T Advertising Solutions monatlich abrechnen.
(3) Alle Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
(4) Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber T Advertising Solutions geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ihm eine rechtzeitige Prüfung ohne Verschulden nicht möglich war.
Zahlungsverzug und Aufrechnung
(1) Verzugszinsen werden grundsätzlich in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt vorbehalten.
(2) T Advertising Solutions ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Zahlung zurückzustellen.
(3) T Advertising Solutions kann die ihr obliegenden Leistungen verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, soweit nicht die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
(4) Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn sein Gegenanspruch von T Advertising Solutions anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
Änderungen der Leistungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise
(1) T Advertising Solutions ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungen und die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von T Advertising Solutions für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen - sofern diese nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind - oder bei sonstigen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. T Advertising Solutions weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Befristete Verträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Zeitlich unbefristete Verträge kann jede Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(4) Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange der jeweils anderen Partei zu berücksichtigen. Ein wichtiger Grund für T Advertising Solutions liegt insbesondere dann vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt, der Kunde die Zahlungen an T Advertising Solutions einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen oder wenn gegen den Kunden die Zwangsvollstreckung betrieben wird.
(5) Sofern Verträge vorzeitig beendet werden, stellt T Advertising Solutions dem Kunden die bis zum Zeitpunkt der Beendigung fertiggestellten Leistungen zur Verfügung. Ein Anspruch auf nicht finalisierte Leistungen steht dem Kunden nicht zu.
Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages und fünf (5) Jahre danach alle Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten und sie nur für die Zwecke der jeweiligen Verträge zu verwenden. Die Parteien verpflichten sich, die Dokumente, Informationen und Daten der anderen Partei ebenso zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Gegenstand der Verschwiegenheitsverpflichtung sind auch solche Dokumente, Informationen und Daten, die mit den Parteien verbundene Unternehmen, sonstige Kooperationspartner oder Lieferanten betreffen, sowie Dokumente, Informationen und Daten über Kunden und Handelsvertreter der Parteien.
(3) Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Dokumente, Informationen und Daten, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß einer Partei beruht oder für Informationen, die durch nachträgliche schriftliche, per Telefax oder per E-Mail getroffene Vereinbarung von der Geheimhaltung ausgenommen wurden.
(4) Sollte eine separate Verschwiegenheitsverpflichtung vereinbart werden, gelten die Regelungen der separaten Verschwiegenheitsverpflichtung vorrangig.
Datenschutz
(1) Sollten personenbezogene Daten im Rahmen einer Kampagne verarbeitet werden, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung zur Datenverarbeitung ab.
(2) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass sämtliche von ihm bereitgestellten oder genutzten personenbezogenen Daten, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen verarbeitet werden, auf Basis einer rechtswirksamen Einwilligung der Betroffenen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insb. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), transparent, nachweisbar und rechtlich wirksam umgesetzt sind. Auf Verlangen verpflichtet sich der Kunde einen Nachweis über die Rechtmäßigkeit der eingeholten Einwilligung zur Verfügung zu stellen.
Sonstiges
(1) Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vermutlich gewollt hätten.
(2) T Advertising Solutions ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. T Advertising Solutions haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
(3) Vertragsbezogene Mitteilungen sendet T Advertising Solutions dem Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nach Wahl an die vom Kunden benannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse.
(4) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens T Advertising Solutions auf einen Dritten übertragen.
(5) T Advertising Solutions ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt oder einzeln jedem T Advertising Solutions im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu übertragen bzw. zu unterlizensieren. Der Kunde stimmt bereits jetzt einer entsprechenden Erklärung durch ein mit der T Advertising Solutions verbundenes Unternehmen zu. Eine Mehrbelastung des Kunden entsteht dadurch nicht.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
(7) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Dezember 2025